|  | Texte (9) Texte auf dem Bildschirm Beim Schreiben für den Bildschirm sind verschiedene 
        Aspekte zu beachten:  
        Generell sind kurze, einfache, prägnante Sätze 
          zu bevorzugen, wie z.B. Definitionen, Merksätze, Stichwortlisten 
          usw.
 
Bei der Methode des Information mapping wird der Stoff 
          in inhaltliche Komponenten eingeteilt.Für jede Komponente gilt dabei, dass der Text aus drei bis maximal 
          sieben Sätzen besteht, wobei die Kriterien der einfachen Sprache 
          beachtet werden. Die inhaltlichen Beziehungen sollten möglichst 
          immer durch Charts, Diagramme, Listen oder Tabellen visualisiert werden. 
          Es werden Überschriften über Infoblöcke gesetzt. Die 
          einzelnen Blöcke werden typografisch deutlich getrennt, z.B. durch 
          einen Balken. Jede Überschrift steht als Marginalie fett auf den 
          linken Rand. Drei bis maximal sieben Blöcke werden mit einer Hauptüberschrift 
          zusammengefasst.
 
 
Bei der  makrotypografischen 
          Gestaltung sollte beachtet werden, dass zwischen acht und zehn Wörter 
          (60 - 80 Buchstaben) pro Zeile verwendet werden und dass der Zeilenabstand 
          eineinhalb- bis zweizeilig ist. Bei kurzen Texte sollte der Flattersatz 
          verwendet werden (linksbündig). Syntaktische Einheiten werden in 
          eine! Zeile geschrieben und nicht auseinandergerrissen. Die inhaltliche 
          Gliederung muss im Erscheinungsbild sichtbar werden.
 
Zum Scrollen ist zu sagen, dass gescrollter Text langsamer 
          gelesen wird, er bereitet Schwierigkeiten bei der inhaltlichen Organisation. 
          Scrollen nicht für differenziertes Lesen geeignet, sondern sollte 
          nur für selektives und konsultierendes Lesen eingesetzt werden. 
          Kontinuierliches Scrollen ist generell dem sprunghaften vorzuziehen.
 
 Bei Schriften auf dem Bildschirm werden die serifenlosen 
          Schriften von Nutzern bevorzugt. Die Mindestgröße beträgt 
          12 pt, besser sind 14 pt. Schmallaufende Schriften werden schneller 
          gelesen als breitlaufende. Großbuchstaben sollten nur für 
          Hervorhebungen genutzt werden, besser lesbar sind Kapitälchen. 
          Ebenso sollten kursive Schriften nur für Hervorhebungen oder kurze 
          Mitteilungen verwendet werden, das sie schwerer lesbar sind.Generell sollte man in Dokumenten nicht mehr als zwei Schriften, d.h. 
          unterschiedliche Schriftarten verwenden. Konturschriften, schattierte 
          Schriften und Negativschriften selten einsetzen, am besten zur Hervorhebung. 
          Sogenannte "key words" sind durch Farbe hervorhebbar - aber 
          auch hier beachten, dass nur eine Auszeichnungsfarbe verwendet wird. 
          Blinkende Wörter sind Aufmerksamkeitslenker und nur sparsam einzusetzen.
 
 
Bei den Hintergründen für Schriften ist zu 
          beachten, dass zur Hervorhebung von Feldern und Gruppierungen mittlere 
          Kontraste verwendet werden können. Starke Kontraste - z.B. durch 
          Komplementärfarben - werden von Kindern und Jugendlichen geschätzt. 
          Großflächige Hintergründe sollten in gedämpften 
          Farben gehalten werden. Kalte Farben, die Distanz erzeugen, sind gut 
          geeignet für Hintergründe, warme Farben dagegen, die Nähe 
          erzeugen, für hervorgehobene Linien und Schriften verwenden.
 Hypertext hat einige spezifische Strukturmerkmale. Er 
        ist nicht-linear und nicht-sequentiell. Er besteht aus einzelnen Texten, deren einzelne Elemente mit anderen Texten 
        verknüpft sind. Hypertext ist ein Text, der mit einer Struktur aus 
        Ankern und Verknüpfungen überlegt wird. Die Textblöcke 
        kann man sich als Knoten in einem Netz vorstellen. Durrch Verknüpfungen 
        (Links) ist eine Navigation von Knoten zu Knoten möglich.
 Narrative Strukturen können auch im Hypertext für die affektiven 
        Dimensionen des Lernens eine motivierende Wirkung entfalten.
 (vgl. Ballstaedt. 1997. S. 87 ff.; Schulmeister. 1996. S. 226 ff.) |